Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wegen Einlegung einer Berufung bei einem unzuständigen Landgericht; Vorliegen einer rechtzeitigen Weiterleitung einer vor Fristende eingehenden Berufung bei einem Landgericht an das zuständige Oberlandesgericht; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ZPO § 233
Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist durch Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pirna, 12.09.2007 - 1 C 950/06
- OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03
Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07
Wie der Bundesgerichtshof gerade für Fälle des § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG bereits mehrfach entschieden hat, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig ein Fristversäumnis des Berufungsführers zu verhindern (Beschlüsse vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437 und vom 15.06.2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247, 248). - BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07
Wie der Bundesgerichtshof gerade für Fälle des § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG bereits mehrfach entschieden hat, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig ein Fristversäumnis des Berufungsführers zu verhindern (Beschlüsse vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437 und vom 15.06.2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247, 248).