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   OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07   

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https://dejure.org/2007,17898
OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07 (https://dejure.org/2007,17898)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2007 - 8 U 1812/07 (https://dejure.org/2007,17898)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 8 U 1812/07 (https://dejure.org/2007,17898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wegen Einlegung einer Berufung bei einem unzuständigen Landgericht; Vorliegen einer rechtzeitigen Weiterleitung einer vor Fristende eingehenden Berufung bei einem Landgericht an das zuständige Oberlandesgericht; ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ; ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ZPO § 233
    Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist durch Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07
    Wie der Bundesgerichtshof gerade für Fälle des § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG bereits mehrfach entschieden hat, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig ein Fristversäumnis des Berufungsführers zu verhindern (Beschlüsse vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437 und vom 15.06.2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247, 248).
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

    Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07
    Wie der Bundesgerichtshof gerade für Fälle des § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG bereits mehrfach entschieden hat, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig ein Fristversäumnis des Berufungsführers zu verhindern (Beschlüsse vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437 und vom 15.06.2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247, 248).
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